Das private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau tätigen Unternehmen und den Bauherrn.
Wir bieten hier eine umfassende Beratung an:
- Überprüfung und Gestaltung von BGB- und VOB-Verträgen
- Baubegleitende Beratung (Behinderung, Mängel, Verzug, Abnahme)
- Absicherung der Werklohnforderung durch Bauhandwerkersicherheit nach § 648a BGB oder Bauhandwerkersicherungshypothek § 648 BGB
- Vermittlung von Privatsachverständigen
- Durchführung selbständiger Beweisverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Ansprechpartner:
Markus BierDr. Kathrin Jansen
Matthias Jansen